AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen.

1.2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

1.3. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen unter Kaufleuten werden die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

1.4. Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur zur Aufforderung der Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

2.2. Die Angaben über Trockenheit, Gewicht, Frachten, Mengen, Lieferfristen und so weiter sind ebenfalls stets freibleibend. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2.3. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Fristsetzung vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Im Weigerungsfalle ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden hierdurch sofort fällig gestellt.

3. Lieferzeit und Lieferung

3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

3.2. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.

3.3. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

3.4. Eine Versicherung gegen Transportgefahren hat generell durch den Käufer zu erfolgen. Der Verkäufer versichert nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers.

3.5. Fixgeschäfte tätigt der Verkäufer nicht.

4. Datenspeicherung

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, bzw. gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.

5. Zahlung

5.1. Der Kaufpreis ist bei Empfang ohne Abzug sofort fällig.

5.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für ihre Überziehungskredite berechnet, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen.

5.3. Gerät der Käufer durch Mahnung gem. § 286 Abs. 1 BGB in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurück zu nehmen, bzw. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann die Wegschaffung der gelieferten Waren untersagen. Die Rücknahme der Ware gilt als Rücktritt vom Vertrag.

5.4. Ein Zahlungsverweigerungs-/Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsschluss kannte.

5.5. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der IHK des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen entscheiden.

5.6. Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

6.1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet wurden. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tage nach Empfang der Ware, durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer erfolgen.

6.2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. er darf sie nicht weiter verkaufen, weiter verarbeiten oder teilen. Dies gilt bis zu einer Einigung über die Abwicklung der Reklamation.

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung, Ersatzlieferung) festzulegen.

6.4. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt am Firmensitz des Verkäufers.

7. Eigenschaften des Holzes

7.1. Holz ist ein Naturprodukt. Der Käufer hat insbesondere seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der weiteren Verwendung zu berücksichtigen.

7.2. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstige Unterschiede innerhalb einer Holzart gehören zu deren Eigenschaften. Sie stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

7.3. Im Streitfall hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

7.4. Wir übernehmen keine Haftung für unsachgemäßen Gebrauch.

8. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie sowie eines Beschaffungsrisikos.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zu vollständigen Bezahlung aller Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Gegenständen vor.

9.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9.3. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Käufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware gem. §§ 947, 948 BGB mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er bereits jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

9.4. Wird Vorbehaltsware durch den Käufer veräußert so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz des Verkäufers.

11. Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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